Der Berliner Generalvikar P. Manfred Kollig regelt in seinem >> Rundschreiben Nr. 9 unter anderem Folgendes:

„Öffentliche Gottesdienste finden – unabhängig von der Zahl der Mitfeiernden – nicht mehr statt. Das gilt auch für die Feier der Kar- und Ostertage. Die Priester feiern privat die tägliche Eucharistie stellvertretend für die Gemeinden. Kirchen sollen geöffnet werden, solange dies von den zuständigen Behörden nicht untersagt wird. Priester und pastorale Mitarbeiter*innen sollen für Gespräche in den Kirchen zur Verfügung stehen. Erstkommunion- und Firmfeiern werden bis zum 15. Mai 2020 ausgesetzt. Sie werden zu gegebener Zeit auf spätere Termine verschoben. Das Sakrament der Versöhnung kann in gesundheitlich unbedenklichem Rahmen unter Wahrung der üblichen Hygienemaßnahmen empfangen werden. Begräbnisse finden im Rahmen der jeweiligen aktuell geltenden Vorschriften der zuständigen Behörden statt. Die Sakramente der Taufe und Krankensalbung können auf Bitte von Gläubigen im häuslichen Rahmen gespendet werden.

Es soll tatsächlich eine hl. Corona gegeben haben, die vermutlich um ca. 160 in Ägypten, Syrien oder Antiochia geboren wurde. Die frühchristliche Märtyrerin starb vermutlich um 177 im Alter von 16 Jahren im Zeitalter der Christenverfolgung. Ihr Gedenktag ist der 14. Mai. Die Heilige ist als Patronin der Schatzgräber auch als Fürsprecherin gegen Seuchen und Unwetter zuständig.

Die heilige Corona möge uns 1. einmal helfen, die Ruhe zu bewahren und vernünftig zu bleiben, 2. uns vertrauensvoll in Gottes Hand zu geben. Und 3. nicht nur an uns selbst zu denken und an das eigene Überleben, sondern anderen unsere Hilfe anzubieten und nicht nur im Gebet an sie zu denken.“

>> Aktuelle Informationen auf der Website des Erzbistums Berlin