Der Generalvikar P. Manfred Kollig hat uns darüber verständigt, dass wir ab dem 9. Mai wieder Gottesdienst werden feiern können. Nachdem erstmals das Osterfest komplett im privaten Rahmen mit Fernseh-Gottesdiensten und einigen digitalen Hilfsmitteln stattfand, ist das doch eine große Freude.

Wir müssen dazu jetzt die notwendigen Vorgaben beachten, die auch Einschränkungen im „normalen“ Betrieb bedeuten. Wir stehen dabei vor der Herausforderung, ein Angebot zu schaffen, das ggfs. auch über einen längeren Zeitraum tragbar ist. Aber mit Ihrer Offenheit werden wir das hinbekommen.

Die Verantwortlichen sind damit beschäftigt, ein Konzept zu entwickeln, von dem wir hoffen, dass es eine sinnvolle und gute Lösung für ein Leben in dieser Phase der Pandemie sein kann. Einen Zwischenstand erfahren Sie auf der Rückseite.

Ab Mittwoch, 6. Mai morgens werden wir Sie weiter informieren, wie wir hier in St. Ludwig ab dem folgenden Wochenende wieder Gottesdienst werden feiern können. Auf jeden Fall muss man sich vorher anmelden und einen Platz zugesagt bekommen.

Für Ihr Verständnis bedanken wir uns herzlich und grüßen Sie und Ihre Familie,

Ihr

P. Maximilian und das Pastoralteam

>> Regelungen für Gottesdienste in St. Ludwig_Corona (pdf)


Wir beziehen uns auf folgende Regelungen:

  • §4 der fünften Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmen-Verordnung vom 28. April 2020
  • Empfehlungen der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) vom 24. April 2020
  • Rundschreiben Nr. 15 von Generalvikar P. Manfred Kollig vom 24. April 2020

1. Voraussetzungen

  • Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!
  • Der Gottesdienstbesuch erfolgt ausschließlich über eine Anmeldung (siehe Punkt 2).
  • Alle Gottesdienstteilnehmer benötigen einen Mund-Nasen-Schutz.
  • Menschen mit Erkältungssymptomen können nicht am Gottesdienst teilnehmen.
  • Bedenken Sie, dass ggf. auch Personen, die aufgrund ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen zur Risikogruppe einer Covid-19-Erkrankung gehören, den Gottesdienst besuchen möchten. Insbesondere zu deren Schutz müssen die ausgeführten Voraussetzungen strikt erfüllt sein.
  • Der gesetzlich gegebene Sicherheitsabstand von mindestens 1,5-2 m ist grundlegend einzuhalten.
  • Es können 50 Personen am Gottesdienst teilnehmen. Die liturgischen Dienste werden nicht auf die für die Versammlung erlaubte Teilnehmerzahl angerechnet und sind deshalb auf das notwendige Maß reduziert.
  • Die Gottesdienstteilnehmer werden erst 15 Minuten vor dem Gottesdienst hineingelassen, um zwischen aufeinanderfolgenden Feiern Kontakte zwischen den Teilnehmern zu reduzieren, den Raum zu desinfizieren und zu lüften.
  • Die Gottesdienstteilnehmer gehen über den Haupteingang hinein. Kinderwagen und Rollstühle können nach Absprache den Seiteneingang benutzen. Dieser bleibt ansonsten geschlossen.
  • Die Gottesdienstteilnehmer sind gehalten, beim Eintritt ihre Hände zu desinfizieren.
  • Gebet- und Gesangbücher werden nicht zum Ausleihen angeboten.
  • Es besteht für die Kirchengemeinde eine Dokumentationspflicht. Deshalb wird eine Teilnehmerliste geführt, die 4 Wochen aufbewahrt werden muss.
  • Es gibt 50 Plätze, welche den Gottesdienstteilnehmern nach ihrer Anmeldung zugesagt werden (vgl. Punkt 2).
  • Familienangehörige und alle, die in einem Haushalt leben, dürfen zusammensitzen.
  • Bitte hören Sie auf die Anordnungen der Ordner.
  • Die Weihwasserbecken bleiben leer.
  • Gegenstände (Türknaufe, Bänke, Kelche, Zangen) sind nach jedem Gottesdienst zu desinfizieren.
  • Vermieden werden im Gottesdienst Gemeindegesang und körperlicher Kontakt (Friedensgruß).
  • Für den Kommuniongang gibt es eine eigene Regelung.
  • Der Spenderdialog bei der Kommunion entfällt.
  • Bei der Kommunionausteilung werden Zangen verwendet, die eine kontaktlose Kommunionspendung ermöglichen.
  • Es ist nur die Handkommunion möglich.
  • Kinder, die noch nicht die Kommunion empfangen, werden ohne Berührung gesegnet.
  • Kollekte kann beim Ausgang in einen der Opferstöcke abgegeben werden.
  • Neben den geplanten Gottesdiensten wird täglich die Kirche für das persönliche Gebet offen gehalten.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung zu den einzelnen Gottesdiensten geschieht auf zwei Wegen:
  • Internet: Auf der Homepage der Pfarrei www.sanktludwig.de.
  • Telefon: Während der Öffnungszeiten des Pfarrbüros.
  • Der wöchentliche Anmeldebeginn für die Gottesdienstteilnahme für die darauffolgende Woche startet jeweils in der Vorwoche. Genaue Regelungen werden noch veröffentlicht.

3. Wochenende

  • Es ist gut, dass überhaupt wieder Gottesdienste stattfinden können! Würde man unter der gegebenen Begrenzung auf 50 Teilnehmer pro Gottesdienst alles abdecken wollen, bräuchte man pro Wochenende 26 Gottesdienste. In der aktuellen Pfarreisituation wäre es perspektivisch ein falsches Signal die Anzahl der Eucharistiefeiern zu vermehren.
  • Unser Pastoralkonzept sieht für die Zukunft Wortgottesdienste, geleitet von Laien, vor. Auch die DBK weist darauf hin, dass in der jetzigen Situation die Möglichkeit besteht, Wortgottesfeiern als selbstständiges Angebot zu etablieren.
  • Sollte sich dieses Modell grundsätzlich bewähren, können diese Angebote auch weiterentwickelt werden und gewisse Schwerpunkte (Familiengottesdienste, Kunst- und Kulturschwerpunkte, Angebote für junge Menschen, internationales Publikum) ausgeweitet werden.