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Die Wahl des Kirchenvorstands findet am 23. und 24. November in den Räumen der Gemeinde statt. Wahlberechtigt und wählbar ist jeder, der am 23. November 2019 das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens sechs Monaten im Wohngebiet der Pfarrgemeinde St. Ludwig gemeldet ist.

Wer nicht in St. Ludwig wohnt, aber trotzdem in St. Ludwig wählen möchte, kann sich ab sofort im Pfarrbüro seiner zuständigen Pfarrgemeinde abmelden und in das Wählerverzeichnis von St. Ludwig aufnehmen lassen. Wer in St. Ludwig wahlberechtigt ist, aber in einer anderen Pfarrgemeinde wählen möchte, kann seine Abmeldung in unserem Pfarrbüro beantragen.

Aus gegebenem Anlass: Diese Ummeldungen gelten nur für die KV-Wahl im November 2019, nicht als genereller Pfarrei-Wechsel.

Ab sofort können Kandidaten für die Wahl zum KV vorgeschlagen werden. Sie benötigen dafür ein entsprechendes Formular, welches Sie ebenfalls im Pfarrbüro erhalten können. Um einen Kandidaten auf die Wahlliste zu bringen, sind 20 Unterschriften von Unterstützern dieses Vorschlags nötig.

Sie können sich ab sofort in eine Liste im Pfarrbüro eintragen, wenn Sie an der KV-Wahl als Briefwähler teilnehmen möchten. Die entspre-chenden Unterlagen werden Ihnen dann ab 20. Oktober 2019 zugestellt.

Formulare und sonstige Hilfe hält das Pfarrbüro für Sie bereit, beachten Sie bitte die dortigen Öffnungszeiten.

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