Nach staatlichem Recht ist der Kirchenvorstand das Ausführungsorgan der Pfarrei als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Pfarrer als Vorsitzendem, der das Amtssiegel führt. Der KV mit derzeit 12 Mitgliedern ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde.
Der Kirchenvorstand ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde als Körperschaft des öffentlichen Rechts in allen Rechtsgeschäften nach innen und außen. Wenn z.B. die Kirchengemeinde einen Vertrag mit einer anderen Person schließen will, so tut sie dies durch die Entscheidung des Kirchenvorstandes.
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und deren Einrichtungen (KITAs, Hort, Gemeindezentrum). Diese Aufgabe umfasst die Sorge für die Erhaltung, Pflege und vorschriftsmäßige Verwendung des Vermögens. Er ist Dienstgeber und Anstellungsträger für alle Mitarbeiter/innen der Pfarrei. Er hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, den Haushaltsplan aufzustellen, die Kasse zu prüfen und die Jahresrechnung entgegenzunehmen.
Er sorgt für die Instandhaltung der Immobilien. Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pfarrer oder bei einem anderen Vorstandsmitglied. Die meisten Beschlüsse bedürfen der oberhirtlichen Genehmigung durch den Generalvikar des Bistums.
In der Regel tagt der KV einmal im Monat. Zur Sitzung muss schriftlich mit Angabe der Tagesordnung fristgerecht eingeladen werden.
Mitglieder
- Pfarrer Frank M. Scheele (Vorsitzender)
- Michael Tappeser (stellv. Vorsitzender)
- Marian Duryn
- Patrick Elger
- Stephanie Ehrhard
- Prof. Dr. Norbert Esser
- Stefan Fischer
- Marie-Catherine von Heereman
- Sebastian Hoeber
- Amelie Kapella
- Stephan Komischke (Kaplan)
- Pater Marcin Magdziarz OP
- Marie-Hélène Müßig
- Dr. Peter Sievering
- Pablo Solar
- Dr. Peter Spich
- Ivan Vukadin